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   FG Niedersachsen, 18.02.2020 - 4 K 11025/18   

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https://dejure.org/2020,22159
FG Niedersachsen, 18.02.2020 - 4 K 11025/18 (https://dejure.org/2020,22159)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2020 - 4 K 11025/18 (https://dejure.org/2020,22159)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 4 K 11025/18 (https://dejure.org/2020,22159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zufluss von Kapitalerträgen aus der Umwandlung von Zinsansprüchen aus Namensschuldverschreibungen in Aktien einer luxemburgischen Aktiengesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zufluss von Kapitalerträgen aus der Umwandlung von Zinsansprüchen aus Namensschuldverschreibungen in Aktien einer luxemburgischen Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zufluss von Einnahmen bei Leistung an Erfüllungs statt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.11.2019 - V R 23/19

    Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedernd

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2020 - 4 K 11025/18
    Denn die Regelungen in § 18 der jeweiligen Anleihebedingungen, auf der die diesbezüglichen Beschlüsse der Anlegerversammlungen vom 8. Oktober 2015 beruhten, waren wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches unwirksam (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2020 - IX ZR 351/18, ZIP 2020, 363).
  • BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2020 - 4 K 11025/18
    Abgesehen davon fehle es am Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Aktien, weil eine Verfügung darüber rechtlich unmöglich sei (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juni 2011 - VI R 37/09).
  • BFH, 30.09.2008 - VI R 67/05

    Arbeitslohn durch Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien auch bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2020 - 4 K 11025/18
    Der Umstand, dass die den Anlegern zugeteilten Aktien nach dem Protokoll der Anlegerversammlungen vom 8. Oktober 2015 auf die Dauer von maximal drei Jahren vinkuliert seien, stehe der Erlangung der Verfügungsmacht über die Aktien und dem Zufluss des damit verbundenen Vorteils nach der Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf das Urteil VI R 67/05, BStBl. II 2009, 282, und die dort nachgewiesene Rechtsprechung) nicht entgegen.
  • BGH, 16.01.2020 - IX ZR 351/18

    Gestattung von Beschlussfassungen der Gläubiger über Rechte und Pflichten der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2020 - 4 K 11025/18
    Denn die Regelungen in § 18 der jeweiligen Anleihebedingungen, auf der die diesbezüglichen Beschlüsse der Anlegerversammlungen vom 8. Oktober 2015 beruhten, waren wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches unwirksam (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2020 - IX ZR 351/18, ZIP 2020, 363).
  • BFH, 06.12.2016 - IX R 7/16

    Berücksichtigung der Werthaltigkeit einer Forderung bei der Ermittlung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2020 - 4 K 11025/18
    Nur der Vollständigkeit halber weist der Senat darauf hin, dass sich der Wert einer an Erfüllung statt erbrachten Leistung nach der tatsächlich erbrachten und nicht nach der ursprünglich geschuldeten Leistung bemisst (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 2017 (Hinweis des Dokumentars: das Entscheidungsdatum lautet zutreffend 6. Dezember 2016) - IX R 7/16, BFH/NV 2017, 724) und das FA insoweit die Feststellungslast trifft.
  • OLG Celle, 23.10.2018 - 9 U 42/18

    Pflichten des Treuhänders einer Publikums-KG hinsichtlich der Verwaltung von den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2020 - 4 K 11025/18
    Denn mit der Abgabe solcher - dem Vollzug der unwirksamen Beschlüsse vom 8. Oktober 2015 dienenden - Willenserklärungen hätte die Treuhänderin die ihr eingeräumte Vertretungsmacht wenn schon nicht formal überschritten, so doch zumindest missbraucht (vgl. dazu Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Oktober 2018 - 9 U 42/18, ZIP 2019, 1533).
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